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Wohnquartier Peter-Behrens-Straße in Düsseldorf-Garath

Neubau von 6 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 136 förderfähigen Wohnungen

Bauherr: Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft eG

Lph: 1-4

Das naturnahe Wohngebiet in Düsseldorf-Garath, zuvor auch geprägt durch in Nord-Süd-Richtung orientierte lange Zeilen, wird durch sechs Neubauten verdichtet und neu geordnet, während gleichzeitig die starken räumlichen Zäsuren aufgehoben werden. Durch das Auflösen der drei Riegel wird eine Durchwegung in Ost-West-Richtung möglich. Die neu definierten Freiflächen folgen in Maßstab und Rhythmus den umgebenden Strukturen und stärken das Quartier als Gesamtheit.

Neue und bestehende Architektur stehen sich –wenn auch aus unterschiedlichen Jahrzehnten stammend- verwandtschaftlich nahe: Leichtigkeit in Gestalt, Effizienz und Regelmäßigkeit in ihrer rasterbasierten Grundriss- und Fassadenstruktur, Umflossen sein von grünem Außenraum kennzeichnen ihre gemeinsame ‚architektonische DNA‘.

Zur Peter-Behrens-Straße formulieren die neuen Baukörper in Komposition mit dem Bestand klare Eingänge, binden städtebaulich die beiden bestehenden Hochpunkte in das Quartier ein, schaffen aus allen Lagen Raum-, Wege- und Sichtverbindungen Richtung Kämpe und gute Adressbildungen auch für die südlichen Baukörper. Das südlich gelegene Naturschutzgebiet wird eingebunden.

Die Neubauten sind als fünf- bis sechsgeschossige kompakte Baukörper konzipiert, die freistehen. Sie sind strukturell auf einem Achssystem aufgebaut und typologisch als Fünfspänner organisiert. Ein zentraler dennoch natürlich belichteter großzügiger Treppenraum erschließt auf effiziente Weise 19, 20 bzw. 29 Wohnungen unterschiedlicher Größe je Haus, so dass auch hausweise eine Durchmischung der Bewohnerschaft qualitativ zur Begegnung beiträgt.
In einer inneren Schicht legen sich Erschließungs-, Sanitär- und Nebenräume um den Treppenraum, Aufenthaltsräume liegen an der belichteten Außenhülle. Wohn- und Essbereiche mit vorgelagerten privaten Freisitzen sind je zweiseitig belichtet an den Gebäudeecken angeordnet.

Jedes Gebäude verfügt über ein öffentliches Treppenhaus mit Aufzug sowie ein zweites Fluchttreppenhaus. Die Neubauten müssen somit nicht angeleitert werden.